11. April 2026

Die finanzielle Vorsorge für den eigenen Todesfall wird für viele Menschen immer wichtiger. Eine Sterbeversicherung – oft auch als Begräbniskostenversicherung bezeichnet – kann dabei helfen, Angehörige finanziell zu entlasten. Doch neben der Absicherung stellt sich häufig eine zentrale Frage: Kann man eine Sterbeversicherung in Österreich steuerlich absetzen?
Die Antwort darauf ist nicht ganz so einfach, denn sie hängt von mehreren Faktoren ab. In diesem Beitrag erfährst du, wann und ob eine steuerliche Absetzbarkeit möglich ist und welche Alternativen es gibt.
Eine Sterbeversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung. Sie wird meist mit einer vergleichsweise niedrigen Versicherungssumme abgeschlossen, die im Todesfall ausgezahlt wird – in erster Linie zur Deckung der Begräbniskosten.
Typische Merkmale:
• Auszahlung im Todesfall
• meist keine lange Laufzeit erforderlich
• häufig auch ohne Gesundheitsprüfung möglich
• gezielte finanzielle Vorsorge für Bestattungskosten
In Österreich ist diese Form der Vorsorge besonders beliebt bei Menschen, die ihre Familie nicht finanziell belasten möchten.
In Österreich gibt es klare Regeln, welche Versicherungen steuerlich berücksichtigt werden können. Entscheidend ist dabei, ob es sich um sogenannte „Sonderausgaben“ handelt.
Früher konnten viele Personenversicherungen steuerlich geltend gemacht werden – darunter auch bestimmte Lebensversicherungen. Diese Regelungen wurden jedoch in den letzten Jahren stark eingeschränkt.
Wichtig zu wissen:
• Die klassische Absetzbarkeit von Versicherungsprämien wurde weitgehend abgeschafft
• Nur bestimmte Altverträge profitieren noch von Steuerbegünstigungen
• Neue Verträge sind meist nicht mehr steuerlich absetzbar
Das betrifft auch die Sterbeversicherung.
Für neu abgeschlossene Sterbeversicherungen gilt in Österreich in der Regel: Nein, sie sind nicht steuerlich absetzbar.
Warum ist das so?
Die steuerliche Förderung von Personenversicherungen wurde reformiert, um das Steuersystem zu vereinfachen. Dadurch sind viele Vorsorgeprodukte – darunter auch Sterbeversicherungen – aus der steuerlichen Begünstigung gefallen.
Das bedeutet konkret:
• Beiträge zu neuen Sterbeversicherungen können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden
• es gibt keine direkte steuerliche Entlastung über die Einkommensteuer
• auch eine teilweise Absetzbarkeit ist in der Regel nicht möglich
Ja, aber diese betreffen nur spezielle Fälle. Einige wenige Ausnahmen können bestehen:
Wenn eine Versicherung vor der Steuerreform abgeschlossen wurde, kann sie unter Umständen noch steuerlich begünstigt sein.
Das gilt insbesondere, wenn:
• der Vertrag vor 2016 abgeschlossen wurde
• die damaligen Voraussetzungen erfüllt waren
• keine wesentlichen Änderungen vorgenommen wurden
In solchen Fällen kann eine eingeschränkte Absetzbarkeit weiterhin bestehen.
Manche Sterbeversicherungen sind Teil größerer Versicherungspakete, etwa im Rahmen einer klassischen Lebensversicherung.
Hier kann es vorkommen, dass:
• einzelne Bestandteile steuerlich anders behandelt werden
• Altregelungen greifen
• spezielle Vertragskonstruktionen Vorteile bieten
Allerdings ist das eher die Ausnahme als die Regel.
Auch hier gibt es häufig Missverständnisse. Grundsätzlich gilt:
Begräbniskosten können in Österreich unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.
Das ist möglich, wenn:
• die Kosten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können
• keine ausreichenden Versicherungsleistungen vorhanden sind
• eine finanzielle Belastung tatsächlich vorliegt
Typische absetzbare Kosten sind:
• Bestattungskosten
• Grabstein
• einfache Grabpflege
Wichtig: Die steuerliche Absetzbarkeit greift nur, wenn eine tatsächliche finanzielle Belastung entsteht – und nicht, wenn eine Versicherung alles abdeckt.
Wenn man die steuerliche Seite betrachtet, stellt sich die Frage: Ist eine Sterbeversicherung überhaupt sinnvoll, wenn sie nicht absetzbar ist?
Hier lohnt sich ein Vergleich:
• schnelle Auszahlung im Todesfall
• klare Zweckbindung
• Entlastung der Angehörigen
• einfache Planung
• volle Flexibilität
• keine laufenden Versicherungskosten
• keine Einschränkungen durch Vertragsbedingungen
Steuerlich gesehen haben beide Varianten heute kaum Vorteile – die Entscheidung hängt daher eher von persönlichen Präferenzen ab.
Auch wenn keine steuerlichen Vorteile bestehen, kann eine Sterbeversicherung sinnvoll sein. Wichtig ist, auf die Details zu achten.
Achte besonders auf:
• Höhe der Versicherungssumme
• Laufzeit und Beitragsdauer
• mögliche Wartezeiten
• Gesundheitsfragen
• Flexibilität bei Änderungen
Ein genauer Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich in jedem Fall.
Rund um das Thema halten sich einige hartnäckige Missverständnisse. Hier die wichtigsten Klarstellungen:
• Sterbeversicherungen sind nicht automatisch steuerlich absetzbar
• die frühere Regelung gilt meist nicht mehr für neue Verträge
• Begräbniskosten sind nur unter bestimmten Bedingungen absetzbar
• eine steuerliche Beratung kann im Einzelfall sinnvoll sein
Auch wenn die steuerliche Absetzbarkeit einer Sterbeversicherung in Österreich heute kaum noch gegeben ist, bedeutet das nicht, dass sie unnötig ist. Im Gegenteil: Für viele Menschen bietet sie eine wichtige finanzielle Absicherung.
Besonders sinnvoll ist sie für:
• Personen ohne ausreichende Rücklagen
• Menschen, die ihre Familie entlasten möchten
• alle, die Wert auf klare Vorsorge legen
Die Entscheidung sollte daher nicht primär aus steuerlichen Gründen getroffen werden, sondern aus dem Wunsch heraus, Verantwortung zu übernehmen und für den Ernstfall vorzusorgen.
Denn am Ende zählt nicht die Steuerersparnis – sondern die Sicherheit, dass im entscheidenden Moment alles geregelt ist.
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